KWF Kraftfahrzeug-Werkstatt Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück (Hettlicher Masch 15-17, 49084 Osnabrück). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MK Fahrzeuge Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH (vormals: MKF Leasing Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung) am 13.12.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
KWF Kraftfahrzeug-Werkstatt Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück (Hettlicher Masch 15-17, 49084 Osnabrück). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2007 mit der MKF Leasing Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 15914) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
KWF Kraftfahrzeug-Werkstatt Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück (Hettlicher Masch 15-17, 49084 Osnabrück). Die Gesellschafterversammlung hat am 29.08.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 52.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 26.587,18 um EUR 412,82 auf EUR 27.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) zu ändern. 27.000,00 EUR.