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a)
KanAm Grund EBW Management GmbH
b)
Frankfurt am Main
Geschäftsanschrift:
c/o Hauck Schuchardt Partnerschaft von
Steuerberatern und Rechtsanwälten mbH
Pollux, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt
am Main
c)
3.1 Die Gesellschaft ist eine Immobilien-
Gesellschaft im Sinne der §§ 1 Abs. 19 Nr.
22 und 234 ff. des
Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB).
3.2 Der Geschäftszweck der Gesellschaft
ist der Erwerb, die Entwicklung, das Halten,
die Verwaltung, Vermietung und der
Verkauf von Immobilien, das Halten von
Beteiligungen an anderen Immobilien-
Gesellschaften im Sinne der §§ 1 Abs. 19
Nr. 22 und 234 ff. KAGB, insbesondere der
Erste BW Real Estate GmbH (künftig Erste
BW Real Estate GmbH & Co. KG) sowie
die Übernahme der persönlichen Haftung
und der Geschäftsführung bei
Personenhandelsgesellschaften,
insbesondere die Beteiligung als persönlich
haftende geschäftsführende
Gesellschafterin (Komplementärin), die
selbst Immobilien-Gesellschaften im Sinne
der §§ 1 Abs. 19 Nr. 22 und 234 ff. des
Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) sind und
insbesondere den Erwerb, das Halten, die
Vermietung, die Verwaltung und den
Verkauf von Immobilien zum Gegenstand
haben, sowie das Halten von
Gegenständen, die zur Bewirtschaftung der
von ihr direkt oder indirekt gehaltenen
Immobilien erforderlich sind.
Die Gesellschaft darf nur solche Tätigkeiten
ausüben, welche KanAm Grund nach den
gesetzlichen Vorschriften und den
Anlagebedingungen des AIF als
Kapitalverwaltungsgesellschaft auch
unmittelbar für den AIF ausüben darf.
Die Gesellschaft darf Immobilien bzw.
weitere Beteiligungen an Immobilien-
Gesellschaften nur erwerben, wenn die von
der Gesellschaft neu zu erwerbenden
Vermögensgegenstände vor ihrem Erwerb
entsprechend den in den Allgemeinen
Anlagebedingungen des AIF festgelegten
Bestimmungen zur Bewertung bewertet
werden und der externe Bewerter nicht
zugleich die regelmäßige Bewertung gem.
§§ 249 und 251 KAGB durchführt.
3.3 Die Gesellschaft darf nur
Vermögensgegenstände im Sinne der §§
231 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 7 sowie Abs.
3 KAGB, die nach den Anlagebedingungen
des AIF zugelassen sind, erwerben. Die
Gesellschaft darf darüber hinaus als
Liquiditätsanlagen lediglich Bankguthaben
halten. Die Gesellschaft darf darüber
hinaus keine anderen
Vermögensgegenstände erwerben.
3.4 Die Gesellschaft kann alle Geschäfte
und Handlungen vornehmen, die diesem
Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu dienen bestimmt und nach den
gesetzlichen Vorschriften und den
Anlagebedingungen des AIF zulässig sind,
soweit hierdurch die Qualifikation als
Immobilien-Gesellschaft im Sinne des
KAGB und im Sinne des
Investmentsteuergesetzes (InvStG) nicht
berührt wird.
3.5 Die Gesellschaft darf unter Beachtung
der aufsichtsrechtlichen Besonderheiten
auch Darlehen aufnehmen und sonstige
Belastungen im Sinne des § 260 Abs. 3 und
4 KAGB (einschließlich Sicherheiten für von
der Gesellschaft aufgenommene Darlehen)
gewähren, sofern diese mit den
Anlagebedingungen des AIF und den
Vorgaben des KAGB vereinbar sind; hierbei
sind insbesondere die in § 260 Abs. 3
KAGB vorgesehenen Zustimmungsrechte
zugunsten der jeweils bestellten
Verwahrstelle des AIF zu beachten. Andere
als die in § 260 Abs. 3 und 4 KAGB
zugelassenen Belastungen darf die
Gesellschaft nicht vornehmen.
3.6 Die Gewährung von Darlehen seitens
der Gesellschaft an Dritte ist
ausgeschlossen; ausgenommen hiervon ist
die Gewährung von Gesellschafter-
Darlehen in entsprechender Anwendung
des § 240 KAGB an andere
immobilienhaltende Immobilien-
Gesellschaften, an denen die Gesellschaft
beteiligt ist. Der Gesellschaft ist die
Gewährung von Bürgschaften und
sonstigen Sicherheiten und die Übernahme
von Garantien für Dritte nicht gestattet. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Catusse, Olivier, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒
Geschäftsführer:
Schadly, Sascha, Bad Soden am Taunus,
* ‒.‒.‒‒ |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und
Belastung von Grundstücken:
Bialas, Natalie, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒
Euler, Matthias, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒
Prinz, Markus, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒
Schöttler, Raphael, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒
Enthofer, Nevena, Langen, * ‒.‒.‒‒
Späth, Gualter, Darmstadt, * ‒.‒.‒‒
Davidovic, Brankica, Frankfurt am Main,
* ‒.‒.‒‒
Brengel, Martin, Hofheim am Taunus,
* ‒.‒.‒‒
Kleuters, Denis, Bad Homburg v.d.H.,
* ‒.‒.‒‒ |
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.09.2023 |
a)
29.09.2023
Krimmel
b)
Fall 1 |