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a)
Kanzlei B&N GmbH Rechtsberatung
Steuerberatung
c)
Gegenstand des Unternehmens sind die
geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die nach dem
Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren
Tätigkeiten und die Besorgung fremder
Rechtsangelegenheiten einschließlich der
Rechtsberatung durch Übernahme von
Anwaltsaufträgen, die jeweils nur durch in
den Diensten der Gesellschaft stehende,
zugelassene Rechtsanwälte bzw.
Steuerberater unabhängig, weisungsfrei
und eigenverantwortlich unter Beachtung
ihres Berufsrechts ausgeführt werden.
Die Gesellschaft schafft die für den
Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1
erforderlichen personellen, sachlichen und
räumlichen Voraussetzungen und tätigt die
damit verbundenen Geschäfte.
Unvereinbare Tätigkeiten nach dem
Berufsrecht der Steuerberater und der
Rechtsanwälte sind ihr nicht gestattet. Die
Gesellschaft unterhält insbesondere die
nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte
und Steuerberater vorgeschriebenen
Berufshaftpflichtversicherungen.
Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten des
auf ihren Gegenstand nach Abs. 2
anzuwendenden Berufsrechts nicht
zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die
für sie tätigen Angehörigen der von ihr
ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer
Berufsausübung nicht beeinträchtigen. Der
Gesellschaft ist Werbung nur in den
berufsrechtlichen Grenzen erlaubt.
Handels- und Bankgeschäfte sowie
sonstige gewerbliche Tätigkeiten sind der
Gesellschaft nicht gestattet. |
50.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, wird die
Gesellschaft durch ihn allein vertreten. In diesem
Fall muss der Geschäftsführer Steuerberater und
Rechtsanwalt sein. Es müssten im Übrigen stets
Rechtsanwälte und Steuerberater in
vertretungsberechtigter Zahl bestellt sein. Sollte
jeweils nur ein Berufsträger Rechtsanwalt oder
Steuerberater sein, ist beiden
Einzelvertretungsberechtigung zu erteilen.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die
Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer
gemeinschaftlich oder durch einen
Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten.
Abweichend davon kann die
Gesellschafterversammlung Geschäftsführern
Einzelvertretungsbefugnis erteilen. Die
Gesellschafterversammlung kann auch einzelne
oder alle Geschäftsführer von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
Wird die Gesellschaft durch zwei
Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten,
muss mindestens einer der Geschäftsführer
Steuerberater und mindestens einer der
Geschäftsführer Rechtsanwalt sein. Wird die
Gesellschaft durch einen Geschäftsführer in
Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten,
muss der Geschäftsführer Steuerberater oder
Rechtsanwalt sein.
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Barnecki, Marvin, Liebenburg, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2025 hat die
vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages
beschlossen, insbesondere in § 1 (Firma), § 2 (Gegenstand
des Unternehmens) und § 10 (Vertretung). Das Stammkapital
der Gesellschaft wurde um 25.000,00 EUR auf 50.000,00
EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag entsprechend in § 5
(Stammkapital und Geschäftsanteile) geändert. |
a)
29.01.2026
Freye
b)
Fall 2 |
| 1 |
a)
KeNo GmbH Steuerberatungsgesellschaft
b)
Braunschweig
Geschäftsanschrift:
Kastanienallee 40, 38104 Braunschweig
c)
Gegenstand des Unternehmens sind die
geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen sowie die nach dem
Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren
Tätigkeiten. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Norbel, Kevin, Braunschweig, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.11.2023 mit Änderung vom
27.11.2023 in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 4
(Geschäftsjahr und Aufnahme der Tätigkeit) und § 10
(Vertretung). Insgesamt wurde der Gesellschaftsvertrag neu
gefasst. |
a)
07.12.2023
Bothe |