Kreie Bauelemente GmbH, Wennigsen, Am Weingarten 10 A - 12, 30974 Wennigsen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Kreie Bauelemente e.K., Inhaber Michael Kreie am 26.09.2013 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Kreie Bauelemente GmbH, Wennigsen, Am Weingarten 10 A - 12, 30974 Wennigsen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2013 sowie des Zustimmungsbeschusses der Gesellschafterversammlung vom 28.08.2013 mit dem Vermögen des Alleingesellschafters verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Kreie Bauelemente e.K., Inhaber: Michael Kreie" mit Sitz in Wennigsen (Amtsgericht Hannover HRA 101190) weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.