HRB 24729: LTS Montageservice GmbH, Muldestausee, Querstraße 11, 06774 Muldestausee OT Gröbern. Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2017 hat die Satzung neu gefasst.
HRB 24729: LTS Montageservice GmbH, Muldestausee, Querstraße 11, 06774 Muldestausee OT Gröbern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2017. Geschäftsanschrift: Querstraße 11, 06774 Muldestausee OT Gröbern. Gegenstand des Unternehmens: Der Verleih von Monteuren, Obermonteuren und Bauleitung über Arbeitnehmerüberlassung für diverse Arbeiten im Freileitungsbau sowie Arbeiten auf Gewerk, Tauschen oder Wechseln von genormten Teilen an der Hochspannungsleitung sowie Zu- und Nebenarbeiten für Baufirmen bzw. Dienstleistungsarbeiten an Hochspannungsleitungen für Leitungsbaufirmen, Beratertätigkeit im Freileitungsbau, die Vermietung von Werkzeugen und Baumaschinen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Lindemann, Thomas, Muldestausee OT Gröbern, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des Unternehmens der Firma Thomas Lindemann Dienstleistungsservice für Montagefirmen e.K. mit dem Sitz in Muldestausee (Amtsgericht Stendal HRA 5458). Die Ausgliederung ist am 25.08.2017 im Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen und dadurch wirksam geworden. Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.