HRA 3625: Landschaftsbau M. Höhn & Sohn OHG, Merzenich, Kolpingstraße 7, 52399 Merzenich. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.03.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.03.2018 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Höhn, Matthias, Merzenich, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Matthias Höhn e.K. in Merzenich (Amtsgericht Düren, HRA 3626) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
52399 Merzenich
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Amtsgericht: Düren
Rechtsform: oHG