HRA 10515: Lintz, Welsch & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Homburg- Saar, Kaiserstraße 54-56, 66424 Homburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.08.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.08.2019 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.08.2019 mit der Lintz, Welsch & Kollegen Steuerberater PartGmbB mit Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken PR 184) verschmolzen. Der Rechtsträger ist erloschen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 10515:Lintz, Welsch & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Homburg- Saar, Kaiserstraße 54-56, 66424 Homburg.Geschäftsanschrift: Kaiserstraße 54-56, 66424 Homburg.
Welsch Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Homburg-Saar, (Kaiserstraße 54-56, 66424 Homburg).Lintz, Welsch & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG. Homburg- Saar. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.08.2008 mit der Lintz, Welsch & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft mbH mit Sitz in Homburg ( Amtsgericht Saarbrücken HRB 3865 ) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Welsch Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG, Homburg-Saar (Kaiserstraße 54-56, 66424 Homburg-Saar, Alle nach den jeweils geltenden berufsrechtlichen Bestimmungen zulässigen Tätigkeiten eines Steuerberaters, insbesondere Hilfeleistung in Steuersachen sowie die Übernahme von Treuhandtätigkeiten..). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: LWK Steuerberatungsgesellschaft mbH, Homburg (Amtsgericht Saarbrücken HRB 17225), mit der Befugnis für sich und ihre jeweiligen Geschäftsführer im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.