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MA6LIA N3RA gGmbH, Auenwald (HRB 331585)

Firmendaten

Anschrift
Talstr. 14
71549 Auenwald
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 07191/9040821
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.radsportakademie.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 10 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 331585
Amtsgericht: Stuttgart
Rechtsform: gGmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die MA6LIA N3RA gGmbH aus Auenwald ist im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRB 331585 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die MA6LIA N3RA gGmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Sports und die Förderung von kranken, sozial benachteiligten und/oder behinderten Kindern und Jugendlichen. 3. Zweck der Gesellschaft ist auch die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke sowie die Beschaffung von finanziellen Mitteln und anderer Ressourcen für die Förderung gemeinnütziger Zwecke. Gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Satzes 1 sind sämtliche in § 52 ff. der Abgabenordnung genannten Zwecke und im besonderen: 1. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; 2. die Förderung von Kunst und Kultur; 3. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; 4. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtpflege (§23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; 5. die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, Vertriebene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; 6. die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; 7. die Förderung des Völkerverständigungsgedankens; 8. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke; 9. die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung; 10. die Vermietung von Sitzungs- und Veranstaltungsräumen sowie der Getränkeverkauf (Verkauf geschlossener nicht alkoholischer Getränke, Kaffee und Tee). 4. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere durch: 1. die Förderung, die Erstellung und / oder die Bereitstellung von allgemein verständlichen Informationen über die Notwendigkeit, den Stand und die Möglichkeiten des gemeinnützigen Engagements beispielsweise in Form von Hintergrundbroschüren, Strategiepapieren, Pressearbeit oder eines regelmäßigen Newsletters; 2. die Förderung, die Erstellung und/oder die Durchführung von öffentlichen Informationsveranstaltungen insbesondere für Stiftungsinteressenten, Stifter, Spender, gemeinnützige und mildtätige Organisationen und Multiplikatoren, wie zum Beispiel Vorträge, Schulungen oder Projektbesuche. Die inhaltlichen Schwerpunkte dieser Veranstaltungen können beispielsweise auf der Vermittlung wichtiger Grundlagen für bürgerschaftliches Engagement oder der Präsentation von "best practice" Beispielen und Modellversuchen aus dem In- und Ausland liegen. 3. die Förderung, die Initiierung oder die Durchführung von Projekten und Angeboten, die das Ziel verfolgen, dass sich insbesondere mehr Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen in Zukunft bürgerschaftlich engagieren und / oder sie mehr Ressourcen effektiv für gemeinnützige und mildtätige Zwecke in Form von Geld-, Zeit-, Kompetenz-, Sach- oder IT-Spenden zur Verfügung stellen z.B. die Förderung von STAR CARE e.V. 4. Die Gesellschaft kann ihre Satzungszwecke auch in Kooperationen mit geeigneten Partnern umsetzen beispielsweise durch gemeinsame Projekte und Angebote mit dem Verein STAR CARE e.V. 5. Sofern die Gesellschaft nicht selbst oder durch eine Hilfsperson tätig wird, kann sie ihre Mittel gemäß § 58 Nr. 1 AO auch anderen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der vorbezeichneten, steuerbegünstigten Zwecke zuwenden. Die Beschaffung von Mitteln für und die Weiterbildung der Mittel an eine unbeschränkt steuerpflichte Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.' Die MA6LIA N3RA gGmbH weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 19.02.2024)

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Registermeldungen 2

Nummer
der
Eintra­gung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
4 a)
Firma geändert; nun:
MA6LIA N3RA gGmbH
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Betz, Patrick, Auenwald, * ‒.‒.‒‒
einzel­vertretungs­berech­tigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Prokura erloschen:
Betz, Patrick, Auenwald, * ‒.‒.‒‒
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 08.02.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma)
beschlossen.
a)
19.02.2024
Kunze
Calendar 09.04.2021
Veränderung

HRB 331585: Radsportakademie private Einrichtung Verwaltungs GmbH, Bad Wildbad, Hochwiesenhof 7, 75323 Bad Wildbad. Die Gesellschafterversammlung vom 03.02.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Firma geändert; nun: Radsportakademie gGmbH. Sitz verlegt; nun: Auenwald. Neue Geschäftsanschrift: Talstraße 14, 71549 Auenwald. Gegenstand geändert; nun: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Sports und die Förderung von kranken, sozial benachteiligten und/oder behinderten Kindern und Jugendlichen. 3. Zweck der Gesellschaft ist auch die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger Zwecke sowie die Beschaffung von finanziellen Mitteln und anderer Ressourcen für die Förderung gemeinnütziger Zwecke. Gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Satzes 1 sind sämtliche in § 52 ff. der Abgabenordnung genannten Zwecke und im besonderen: 1. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; 2. die Förderung von Kunst und Kultur; 3. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; 4. die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtpflege (§23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; 5. die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, Vertriebene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; 6. die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; 7. die Förderung des Völkerverständigungsgedankens; 8. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke; 9. die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung; 10. die Vermietung von Sitzungs- und Veranstaltungsräumen sowie der Getränkeverkauf (Verkauf geschlossener nicht alkoholischer Getränke, Kaffee und Tee). 4. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Satzungszwecke insbesondere durch: 1. die Förderung, die Erstellung und / oder die Bereitstellung von allgemein verständlichen Informationen über die Notwendigkeit, den Stand und die Möglichkeiten des gemeinnützigen Engagements beispielsweise in Form von Hintergrundbroschüren, Strategiepapieren, Pressearbeit oder eines regelmäßigen Newsletters; 2. die Förderung, die Erstellung und/oder die Durchführung von öffentlichen Informationsveranstaltungen insbesondere für Stiftungsinteressenten, Stifter, Spender, gemeinnützige und mildtätige Organisationen und Multiplikatoren, wie zum Beispiel Vorträge, Schulungen oder Projektbesuche. Die inhaltlichen Schwerpunkte dieser Veranstaltungen können beispielsweise auf der Vermittlung wichtiger Grundlagen für bürgerschaftliches Engagement oder der Präsentation von "best practice" Beispielen und Modellversuchen aus dem In- und Ausland liegen. 3. die Förderung, die Initiierung oder die Durchführung von Projekten und Angeboten, die das Ziel verfolgen, dass sich insbesondere mehr Privatpersonen, Unternehmen und Stiftungen in Zukunft bürgerschaftlich engagieren und / oder sie mehr Ressourcen effektiv für gemeinnützige und mildtätige Zwecke in Form von Geld-, Zeit-, Kompetenz-, Sach- oder IT-Spenden zur Verfügung stellen z.B. die Förderung von STAR CARE e.V. 4. Die Gesellschaft kann ihre Satzungszwecke auch in Kooperationen mit geeigneten Partnern umsetzen beispielsweise durch gemeinsame Projekte und Angebote mit dem Verein STAR CARE e.V. 5. Sofern die Gesellschaft nicht selbst oder durch eine Hilfsperson tätig wird, kann sie ihre Mittel gemäß § 58 Nr. 1 AO auch anderen Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwirklichung der vorbezeichneten, steuerbegünstigten Zwecke zuwenden. Die Beschaffung von Mitteln für und die Weiterbildung der Mittel an eine unbeschränkt steuerpflichte Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Die Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgeführt werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken der Gesellschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Einzelprokura: Betz, Patrick, Auenwald, * ‒.‒.‒‒.

Historie 2

19.02.2024
Firmenname geändert

alt:
Radsportakademie gGmbH

neu:
MA6LIA N3RA gGmbH

Entscheideränderung

Austritt
Herr Patrick Betz
Prokurist

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Patrick Betz
Geschäftsführer

09.04.2021
Entscheideränderung

Eintritt
Herr Patrick Betz
Prokurist