HRB 249980: MaMut Verwaltungs GmbH, Bernried am Starnberger See, Landkreis Weilheim-Schongau, Neuland 3, 82347 Bernried am Starnberger See. Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2019 hat die Änderung des § 3 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Betriebsmitteln und Gegenständen des Anlagevermögens für andere Unternehmen und Verkauf derselben. Erwerb, Halten und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland, die vor allem im Bereich Biotechnologie und/oder im Bereich des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft nach Satz 1 tätig sind, Leitung dieser Unternehmen und Erbringung geschäftsbezogener Dienstleistungen für diese Unternehmen.
HRB 249980: MaMut Verwaltungs GmbH, Bernried am Starnberger See, Landkreis Weilheim-Schongau, Neuland 3, 82347 Bernried am Starnberger See. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.05.2019. Geschäftsanschrift: Neuland 3, 82347 Bernried am Starnberger See. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb und Vermietung von Betriebsmitteln für andere Unternehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Mutter, Wolfgang, Bernried am Starnberger See, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der MaMut Verwaltungs OHG mit dem Sitz in Bernried am Starnberger See (Amtsgericht München HRA 68403).
HRA 68403: MaMut Verwaltungs OHG, Bernried, Landkreis Weilheim-Schongau, Neuland 3, 82347 Bernried. Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2019 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die MaMut Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Bernried am Starnberger See (Amtsgericht München HRB 249980) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.