HRA 4041 BHV: Manitzky Heizung- und Sanitärbetrieb GmbH & Co. KG, Bremerhaven, Bei der Franzosenbrücke 3, 27576 Bremerhaven. Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten. Liquidator: 2. Gerken, Harald, * ‒.‒.‒‒, Geestland; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Liquidator: 3. Manitzky, Jörg, * ‒.‒.‒‒, Bremerhaven; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 04.02.2021 ist die Gesellschaft aufgelöst.
HRA 4041 BHV: Manitzky Heizung- und Sanitärbetrieb GmbH & Co. KG, Bremerhaven, Bei der Franzosenbrücke 3, 27576 Bremerhaven. Geschäftsanschrift: Bei der Franzosenbrücke 3, 27576 Bremerhaven; Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2015 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Sanitär- und Heizungs-Shop OHG mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremen, HRA 27389 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.