30 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Anspach, Sabine, geb. Fetz, Koblenz, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
02.11.2023
Rapp
b)
Fall 35 |
29 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Link, Christian, Meudt, * ‒.‒.‒‒
Bestellt als
Geschäftsführer:
Klauck, Anke, Hermeskeil, * ‒.‒.‒‒
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Reimund, Klaus-Peter, Zwingenberg,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
28.08.2023
Rapp
b)
Fall 34 |
28 |
c)
2.1
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige und mildtätige
Zwecke im Sinne des Abschnitts
Steuerbegünstigte Zwecke der
Abgabenordnung (AO).
2.2.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
des öffentlichen Gesundheitswesens und
der öffentlichen Gesundheitspflege, der
Jugend- und Altenhilfe, die Unterstützung
hilfsbedürftiger Personen im Rahmen der
Förderung des Wohlfahrtswesens, die
Förderung der Erziehung, Volks- und
Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe, die Förderung der Religion,
die Förderung von Wissenschaft und
Forschung.
Gegenstand der Gesellschaft ist die
Förderung und der Betrieb von stationären
und ambulanten Einrichtungen der
Krankenpflege, wie z. B. Krankenhäuser,
Rehabilitationseinrichtungen und
medizinischen Versorgungszentren sowie
ihrer Nebeneinrichtungen. Die Förderung
der Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe erfolgt
durch den Betrieb von
Krankenpflegeschulen sowie durch die
Vergabe von Studentendarlehen und
Studentenstipendien. Die Förderung der
Religion wird insbesondere durch das
Vorhalten von Krankenhauskapellen
verwirklicht. Die Förderung von
Wissenschaft und Forschung erfolgt durch
den Betrieb von akademischen
Lehrkrankenhäusern mit Anbindung an
Universitäten
2.3
Die Gesellschaft verwirklicht die in § 2.2
genannten Zwecke im Rahmen eines -auch
mittelbaren- planmäßigen
Zusammenwirkens i. S. v. § 57 Abs. 3 AO
mit den nachfolgend benannten
steuerbegünstigten Körperschaften, die die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO
erfüllen (Ziff. 2.4). Dieses Zusammenwirken
erfolgt durch das Erbringen oder die
Inanspruchnahme von Leistungen, durch
Nutzungsüberlassungen oder durch
Lieferungen zur Erfüllung der gemeinsamen
Satzungszwecke (Ziff. 2.5).
2.4
Das planmäßige Zusammenwirken erfolgt
sowohl mit Gesellschaften der Marienhaus-
Gruppe als auch mit weiteren
Körperschaften, die die Voraussetzungen
der §§ 51 bis 68 AO erfüllen.
2.4.1
Zu den Gesellschaften der Marienhaus-
Gruppe gehören die Marienhaus GmbH,
deren Tochter- und weitere
Beteiligungsgesellschaften sowie die
Gesellschafter der Marienhaus GmbH,
insbesondere die Marienhaus-Stiftung.
2.4.2
Zu den weiteren Körperschaften gehören:
-Waldbreitbacher Franziskanerinnen e. V.
-Pallottiner Jugendhilfe und Bildungswerk
gGmbH,
-Waldbreitbacher Hospizstiftung.
2.5.
Die aktiven und passiven
Leistungsbeziehungen zu den in den Ziffern
2.4.1 und 2.4.2 bezeichneten
Gesellschaften erfolgen insbesondere wie
nachfolgend beschrieben.
2.5.1
Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO erbringt die
Gesellschaft gegenüber anderen
Gesellschaften im Sinne der Ziffern 2.4.1
und 2.4.2 folgende Leistungen:
-Arbeitsmedizin;
-HR- Management;
-Finanzbuchhaltung, Controlling, Revision;
-Aus- /Fort- und Weiterbildung;
-Geschäftsführungsdienstleistungen;
-Politische Außenvertretung,
-Nutzungsüberlassung von
Betriebsimmobilien;
-Überlassung von Mitarbeitern.
2.5.2
Im Rahmen des § 57 Abs. 3 AO empfängt
die Gesellschaft von anderen
Gesellschaften im Sinne der Ziffern 2.4.1
und 2.4.2 folgende Leistungen.
-HR- Management;
-Finanzbuchhaltung, Controlling, Revision;
-Unternehmensentwicklung;
-Reinigungsdienstleistungen;
-Cateringleistungen;
-Versicherungswesen;
-Energieversorgung;
-Aus- /Fort- und Weiterbildung;
-Rechtsdienstleistungen;
-PR- und Marketingdienstleistungen;
-Geschäftsführungsdienstleistungen;
-Politische Außenvertretung,
-IT- Leistungen,
-Baumanagement,
-Technikdienstleistungen,
-Medizintechnik,
-Sterilgutaufbereitung,
-Einkauf und Logistik;
-sonstige Dienstleistungen, wie z. B.
Fuhrparkmanagement für Dienstwagen und
Diensträder, Standortmanagement (wie z.
B. Rezeptionsdienste);
-Nutzungsüberlassung von
Betriebsimmobilien;
-Überlassung von Mitarbeitern;
-Nutzungsüberlassung von technischen
Geräten.
2.6
Der Gesellschaftszweck kann gemäß § 58
Nr. 1 AO auch verwirklicht werden durch die
Weitergabe bzw. Zuwendung eigener Mittel
zur Förderung der in der Abgabenordnung
genannten steuerbegünstigten Zwecke,
soweit diese durch andere
steuerbegünstigte Körperschaften oder
durch Körperschaften des öffentlichen
Rechts verfolgt werden. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.12.2022 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages und mit ihr die
Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
31.01.2023
Rapp
b)
Fall 32 |
27 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Tecklenburg, Andreas Christian, Burgdorf,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
27.12.2022
Rapp
b)
Fall 31 |
26 |
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b)
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Abspaltungs- und
Übernahmevertrages vom 11.08.2022 mit Nachtrag vom
14.12.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer
Gesellschafterversammlung vom 11.08.2022 und der
Gesellschafterversammlung der Marienhaus
Senioreneinrichtungen GmbH mit Sitz in Waldbreitbach
(Amtsgericht Montabaur, HRB 23387) vom 11.08.2022 Teile
ihres Vermögens (anteiliger Grundbesitz nebst
Verbindlichkeiten und etwaigen Sonderposten) als Gesamtheit
im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die
Marienhaus Senioreneinrichtungen GmbH übertragen. |
a)
27.12.2022
Rapp
b)
Fall 30 |