HRB 24363 P: Matthäus Werk KatholischeJüdische Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbH, Zossen, Zehrensdorfer Straße 4, 15806 Zossen. Inländische Geschäftsanschrift: Zehrensdorfer Straße 4, 15806 Zossen
HRB 24363 P: Matthäus Werk KatholischeJüdische Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbH, Zossen, Baruther Straße 17, 15806 Zossen. Gegenstand: - die Verwaltung, der Ankauf und Verkauf sowie die Sanierung von Grundstücken; - die Erbringung aller Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Immobilienprojekten; - die Erbringung von Leistungen gemäß § 34 c GewO, insbesondere die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung sowie die Baubetreuung im fremden Namen für fremde Rechnung; - die Sanierungsberatung und betriebswirtschaftliche Beratung im weitesten Sinne von Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, jedoch ohne Rechts- und Steuerberatung. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 16.12.2014 ist der Gesellschaftsvertrag insgesamt neu gefasst und insbesondere geändert in § 2 (Gegenstand)
Matthäus Werk KatholischeJüdische Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbH, Zossen, Firlstr. 36, 12459 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Zossen Rechtsverhaeltnis: Der Sitz der Gesellschaft ist nach Zossen verlegt (Amtsgericht Potsdam, HRB 24363 P). Künftige Anschrift: Baruther Straße 17, 15806 Zossen..
Matthäus Werk KatholischeJüdische Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbH, Zossen, Baruther Straße 17, 15806 Zossen. Inländische Geschäftsanschrift: Baruther Straße 17, 15806 Zossen. Gegenstand: Die Verwaltung, der Ankauf und Verkauf sowie die Sanierung von Grundstücken; die Erbringung aller Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Entwicklung von Immobilienprojekten, soweit hierfür keine besonderen behördlichen Genehmigungen, insbesondere die Genehmigung nach § 34c GewO, erforderlich sind; die Sanierungsberatung und betriebswirtschaftliche Beratung im weitesten Sinne von Unternehmen jeder Rechtsform und Größe, jedoch ohne Rechts- und Steuerberatung. Die Förderung christlich-jüdischer karitativer Zwecke. Stammkapital: 25.000 EUR. Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Donig, Pedro, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: Samos Sanchez, Antonio, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 19.03.2007. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 25.05.2011 ist der Sitz der Gesellschaft von Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 107242 B) nach Zossen verlegt und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs. 2 (Sitz). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 04.08.2009 ist die KWV 3. Wohnungsgesellschaft Ost-Berlin mit Sitz in Berlin, eingetragen beim Amtsgericht Charlottenburg unter HRB 113813 B, durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Tag der ersten Eintragung: 07.05.2007.
Matthäus Werk KatholischeJüdische Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbH, Berlin, Firlstr. 36, 12459 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Firlstr. 36, 12459 Berlin Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tag ist die KWV 3. Wohnungsgesellschaft Ost-Berlin mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 113813 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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