Maxfeld Stanzbiegetechnik GmbH, Langenzenn, Im Kessel 1, 90579 Langenzenn. Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2011 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die "Maxfeld Stanzbiegetechnik GmbH & Co. KG" mit dem Sitz in Langenzenn beschlossen. Der Formwechsel wird erst wirksam mit Eintragung des neuen Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Weiteres Bekanntmachungsblatt #DV.bekblatt(Text="Bitte auswählen bzw. eingeben: Weiteres Bekanntmachungsblatt...",Eingabe="ist das örtliche Amtsblatt","ist der Bayerische Staatsanzeiger","ist die Süddeutsche Zeitung","ist das Handelsblatt","sind die Fürther Nachrichten","sind die Erlanger Nachrichten","ist die Fränk. Landeszeitung","ist die Windsheimer Zeitung","#DV.selbst(Text="Bitte geben Sie das weitere Bekanntmachungsblatt selbst ein:(z.B. 'die Musterstädter Wochenpost')")"|"< selbst eingeben >") Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Fürth
Rechtsform: GmbH