Milchlieferungsgenossenschaft Schongau-Land eingetragene Genossenschaft, Schongau (Bernbeurener Str. 14, 86956 Schongau). Die Verschmelzung wurde am 19.08.2005 in das Register der übernehmenden Genossenschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München, GnR 2363).
Milchlieferungsgenossenschaft Schongau-Land eingetragene Genossenschaft, Schongau (Bernbeurener Str. 14, 86956 Schongau). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.05.2005 sowie Beschlusses ihrer Generalversammlung vom 10.05.2005 und Beschlusses der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 10.05.2005 mit Molkereigenossenschaft Langenried eG mit dem Sitz in Peiting (Amtsgericht München, GnR 2363) verschmolzen.Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Genossenschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.