GnR 668: Kölner Wohnungsgenossenschaft eG, Köln (Schlesischer Platz 1 a, 50737 Köln). Die Vertreterversammlung vom 16.06.2021 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft), § 4 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 5 (Eintrittsgeld), § 7 (Kündigung der Mitgliedschaft), § 8 ( Übertragung des Geschäftsguthabens), § 11 (Ausschließung eines Mitgliedes), § 12 (Auseinandersetzung), § 13 (Rechte der Mitglieder), § 14 (Wohnliche Versorgung der Mitglieder), § 15 (Überlassung von Wohnungen), § 16 (Pflichten der Mitglieder), § 17 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 18 (Kündigung weiterer Anteile), § 21 (Vorstand), § 22 (Leitung und Vertretung der Genossenschaft), § 23 (Aufgaben und Pflichten des Vorstandes), § 24 (Aufsichtsrat), § 25 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates), § 26 (Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrates), § 27 (Sitzungen des Aufsichtsrates), § 28 (Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 29 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), § 30 (Rechtsgeschäfte mit Vorstandsmitgliedern), § 31 (Zusammensetzung der Vertreterversammlung und Wahl der Vertreter), § 33 (Einberufung der Vetreterversammlung), § 34 (Leitung der Vertreterversammlung und Beschlussfassung), § 35 (Zuständigkeit der Vertreterversammlung), § 36 (Mehrheitserfordernisse), § 40 (Rücklagen), § 41 (Gewinnverwendung), § 43 (Bekanntmachungen), § 44 (Prüfung), § 45 (Auflösung) sowie die Einfügung eines neuen § 30 a (Rechtsgeschäfte mit Aufsichtsratsmitgliedern) beschlossen. Nach Änderung: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 Genossenschaftsgesetz übernehmen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis weiterhin: Vorstand: Moossen, Christoph, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒; Schade, Peter, Leverkusen, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
50737 Köln
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E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.gwg-koeln-nord.de
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Stammkapital: keine Angabe
Branche: 7 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Köln
Rechtsform: eG