HRA 201647: OTREMBA Immobilien GmbH & Co. KG, Langeoog, Um Süd 1 b, 26465 Langeoog. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019 im Wege des Formwechsels in die OTREMBA Immobilien GmbH (Amtsgericht Aurich HRB 205103) mit Sitz in Langeoog umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 205103: OTREMBA Immobilien GmbH, Langeoog, Am Süd 1b, 26465 Langeoog. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2019. Geschäftsanschrift: Am Süd 1b, 26465 Langeoog. Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Otremba, Hilke, Oldenburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der OTREMBA Immobilien GmbH & Co. KG, Langeoog (Amtsgericht Aurich HRA 201647) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
OTREMBA Immobilien GmbH & Co. KG, Oldenburg, Langenweg 34, 26125 Oldenburg. Geschäftsanschrift: Um Süd 1b, 26465 Langeoog. Der Sitz ist nach Langeoog (jetzt AG Aurich HRA 201647) verlegt.