Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
b)
Frechen
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Europaallee 137, 50226 Frechen |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 22.11.2024 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr
die Sitzverlegung nach Frechen beschlossen. |
a)
30.11.2024
Asmussen |
5 |
c)
der Versand- und Onlinehandel mit Gütern
aller Art, insbesondere mit Lebensmitteln
und Haushaltselektronik. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2022 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des
Unternehmens) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
11.11.2022
Asmussen |
HRB 84809: One Solution GmbH, Frechen, Dr. Gottfried-Cremer-Allee 24/7, 50226 Frechen. Die Gesellschafterversammlung vom 11.10.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 2. und mit ihr die Sitzverlegung nach Kerpen beschlossen. Kerpen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Heinrich-Hertz-Straße 18, 50170 Kerpen.
HRB 84809: One Solution GmbH, Frechen, Dr. Gottfried-Cremer-Allee 24/7, 50226 Frechen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.07.2015 mit der Amor Sins OHG mit Sitz in Frechen (Amtsgericht Köln, HRA 31273) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 84809: One Solution GmbH, Frechen, Dr. Gottfried-Cremer-Allee 24/7, 50226 Frechen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 Euro auf 50.000,00 Euro zum Zwecke der Verschmelzung mit der Amor Sins OHG, Frechen (Amtsgericht Köln, HRA 31273) beschlossen. 50.000,00 EUR.
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