HRB 100528: PHOENIX CONTACT ELECTRONICS GmbH, Bad Pyrmont, Dringenauer Straße 30, 31812 Bad Pyrmont. Prokura erloschen: Bräuer, Jörg Marcus, Paderborn, * ‒.‒.‒‒; Kehl, Andreas, Barsinghausen, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Brentano, Markus, Schlangen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 100528: PHOENIX CONTACT ELECTRONICS GmbH, Bad Pyrmont, Dringenauer Straße 30, 31812 Bad Pyrmont. Prokura erloschen: Koch, Hans-Jürgen, Marienmünster, * ‒.‒.‒‒.
HRB 100528: PHOENIX CONTACT ELECTRONICS GmbH, Bad Pyrmont, Dringenauer Straße 30, 31812 Bad Pyrmont. Nicht mehr Geschäftsführer: Leidecker, Ulrich, Paderborn, * ‒.‒.‒‒; Leifer, Christoph, Bad Driburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Koch, Hans-Jürgen, Marienmünster, * ‒.‒.‒‒; Dr. Wetter, Martin, Detmold, * ‒.‒.‒‒.
HRB 100528: PHOENIX CONTACT ELECTRONICS GmbH, Bad Pyrmont, Dringenauer Straße 30, 31812 Bad Pyrmont. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.12.2020 mit der PHOENIX CONTACT Software GmbH mit Sitz in Lemgo (Amtsgericht Lemgo HRB 1805) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 100528: PHOENIX CONTACT ELECTRONICS GmbH, Bad Pyrmont, Dringenauer Straße 30, 31812 Bad Pyrmont. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.12.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.12.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.12.2020 mit der SysMik GmbH Dresden - Systemlösungen mt Mikroelektronik mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRB 2054) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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