Peter Dahl e.K., Bochum, Huestr. 13, 44787 Bochum. Nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 03.05.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesllschafter des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.05.2012 ist das Unternehmen aus dem Vermögen des Inhabers im Wege der Umwandlung ausgegliedert und als Gesamtheit auf die Peter Dahl Textilien GmbH mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, HRB 13963 ) übertragen worden. Die Firma ist erloschen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
44787 Bochum
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Amtsgericht: Bochum
Rechtsform: eK