HRB 502740: M + M Fotostudios GmbH, Pforzheim, Maximilianstraße 104, 75172 Pforzheim. Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: RAW&HUNGRY GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Markenentwicklung, Konzeption, Gestaltung, Texterstellung und Fotografie von Werbemitteln und Publikationen für Online, Print und soziale Netzwerke, der Einkauf von Fotografie- und Druckleistungen, Direktmarketing sowie IT-Lösungen.
HRB 502740: M + M Fotostudios GmbH, Pforzheim, Maximilianstraße 104, 75172 Pforzheim. Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlage) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag auf 205.000,00 EUR erhöht. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Meyle+Müller IT GmbH", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 712318) auf 230.000,00 EUR erhöht. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.07.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Meyle+Müller IT GmbH", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRB 712318) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.