Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
5 |
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b)
Auf Grund des Verschmelzungsver-
trages vom 22.08.2022 und der Zu-
stimmungsbeschlüsse vom selben
Tage ist die Reeborn Verwaltungs-
gesellschaft mbH mit Sitz in Nor-
derstedt (Amtsgericht Kiel, HRB
14988 KI) durch Übertragung ihres
Vermögens unter Auflösung ohne
Abwicklung als Ganzes auf die Ge-
sellschaft verschmolzen. |
a)
26.08.2022
Jacobsen |
4 |
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b)
Die Gesellschaft ist auf Grund des
Verschmelzungsvertrages vom
22.08.2022 und der Zustimmungs-
beschlüsse vom selben Tage durch
Übertragung ihres Vermögens als
Ganzes unter Auflösung ohne Ab-
wicklung auf die Buchholz QB Ver-
waltungsgesellschaft mbH mit dem
Sitz in Norderstedt (Amtsgericht
Kiel, HRB 18659 KI) verschmol-
zen.
Die Verschmelzung ist mit der
gleichzeitig erfolgten Eintragung
in das Register des Sitzes des über-
nehmenden Rechtsträgers wirksam
geworden. Die Firma ist erloschen. |
a)
26.08.2022
Jacobsen |
HRB 18659 KI: Firma vormals: NDG Buchholz GmbH, Norderstedt, Segeberger Chaussee 87, 22850 Norderstedt. Name der Firma: Buchholz QB Verwaltungsgesellschaft mbH; Vorstand: Geschäftsführer: 2. Müller, Holger, * ‒.‒.‒‒, Norderstedt; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Pankonin, Marco Stefan; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Müller, Gunda Christine, geb. Pankonin; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 15.12.2021 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 (Firma) und § 3 (Stammkapital).
HRB 14988 KI: Reeborn Verwaltungsgesellschaft mbH, Norderstedt, Segeberger Chaussee 87, 22850 Norderstedt. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Alsterberg 18-20 Verwaltungs GmbH mit Sitz in Norderstedt (Amtsgericht Kiel, HRB 17183 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 18659 KI: NDG Buchholz GmbH, Norderstedt, Segeberger Chaussee 87, 22850 Norderstedt. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 18.12.2020; 08.02.2021 (Ur.Nr. 3835/2020; 338/2021 des Notars Alexander T. Bowien in Glinde) und der Zustimmungsbeschlüsse vom 18.12.2020 ist die NDG Nord GmbH mit Sitz in Norderstedt (Amtsgericht Kiel, HRB 18940 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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