Robert Bosch Dritte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Eschborner Landstraße 130-132, 60489 Frankfurt. Sitz verlegt, nun: Neuer Sitz: Stuttgart. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Platz 1, 70839 Gerlingen. Der Sitz ist nach Stuttgart (jetzt Amtsgericht Stuttgart, HRB 742991) verlegt.
Robert Bosch Dritte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Robert-Bosch-Platz 1, 70839 Gerlingen. Personenbezogene Daten berichtigt bei Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Allievi, Gabriele Alberto, Vedano al Lambro, Italien, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.11.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.11.2012 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Robert Bosch Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Gerlingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 14000) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Robert Bosch Dritte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart, Robert-Bosch-Platz 1, 70839 Gerlingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.03.2012 mit Änderung vom 04.07.2012. Die Gesellschafterversammlung vom 23.10.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1.2 (Firma und Sitz) beschlossen. Der Sitz ist von Frankfurt am Main (Frankfurt am Main HRB 93573) nach Stuttgart verlegt. Sitz verlegt; nun: Änderung der Geschäftsanschrift: Robert-Bosch-Platz 1, 70839 Gerlingen. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens, das Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen sowie die Herstellung und der Vertrieb von Erzeugnissen der Fahrzeug- und Motorenausrüstung, der Elektrotechnik, der Elektronik, des Maschinenbaus, der Feinmechanik und Optik, von Eisen-, Metall- und Kunststofferzeugnissen sowie von verwandten Waren. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Carrie, Heiko, Stuttgart, * ‒.‒.‒‒; Dr. Maier, Hans Rudolf, Backnang, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Allievi, Gabriele Alberto, Vedano al Lambro, Italien, * ‒.‒.‒‒.
Robert Bosch Dritte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Eschborner Landstraße 130-132, 60489 Frankfurt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 19.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.08.2012 grenzüberschreitend mit der Robert Bosch Original Equipment Italy S.r.l. mit Sitz in Mailand, Italien (eingetragen im italienischen Unternehmensregister Mailand, Nummer 07885330964) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Robert Bosch Dritte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main, Eschborner Landstraße 130-132, 60489 Frankfurt. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Es wird darauf hingewiesen, dass der Verschmelzungsplan beim Handelsregister eingereicht worden ist. An der Verschmelzung sind die Robert Bosch Original Equipment Italy S.r.l., eine Società responsabilità limitata con socio unico (S.r.l.), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung italienischen Rechts mit einem einzigen Gesellschafter, mit Sitz in Mailand, Italien, als übertragende Gesellschaft und die Robert Bosch Dritte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, als übernehmende Gesellschaft beteiligt. Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Unternehmensregister Mailand, Italien, unter der Nummer 07885330964, REA 1988197. Die übemehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, Deutschland, unter HRB 93573.Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Robert Bosch DritteVermögensverwaltungsgesellschaft mbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. § 22 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Robert Bosch Dritte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Befriedigung können sie verlangen, wenn ihr Anspruch fällig und durchsetzbar ist oder wenn sie die Fälligkeit jederzeit herbeiführen können. Ein Anspruch auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur dann zu, wenn sie ihren Anspruch nach Grund und Höhe binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Robert Bosch DritteVermögensverwaltungsgesellschaft mbH nach § 122a Abs. 2 i.V.m. § 19Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz der übernehmenden Gesellschaft ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruchs. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Robert Bosch Dritte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH unter deren Geschäftsanschrift Eschborner Landstraße 130-132, 60489 Frankfurt am Main, Deutschland, geltend zu machen. Die Gläubiger der übertragenden italienischen Robert Bosch Original Equipment Italy S.r.l. können nach Wirksamwerden der Verschmelzung ihre Forderungen gegenüber der übemehmenden Robert Bosch Dritte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH geltend machen. Gemäß Art. 2503 i.V.m. Art. 2505quater des italienischen Zivilgesetzbuchs (Codice Civile) haben die Gläubiger der übertragenden Robert Bosch Original Equipment Italy S.r.l. das Recht, innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach der in Art. 2502bis des italienischen Zivilgesetzbuchs (Codice Civile) vorgesehenen Eintragung des Gesellschafterbeschlusses der übertragenden Gesellschaft über die Zustimmung zur Verschmelzung im Unternehmensregister der übertragenden Gesellschaft Einspruch gegen die Verschmelzung zu erheben. Dieses Recht steht nur denjenigen Gläubigern zu, deren Forderungen zum Zeitpunkt der Eintragung des Verschmelzungsplans im Unternehmensregister der übertragenden Gesellschaft bestanden. Gemäß Art. 2503 des italienischen Zivilgesetzbuchs (Codice Civile) darf der nach italienischem Recht zusätzlich zum Verschmelzungsplan erforderliche Verschmelzungsvertrag nicht unterzeichnet werden, solange die genannte Frist von 30 (dreißig) Tagen nicht einspruchsfrei abgelaufen ist oder Verzichtserklärungen sämtlicher Gläubiger oder Nachweise über die Befriedigung sämtlicher Forderungen oder entsprechende Hinterlegungen in Geld bei einer Bank zur Absicherung der Forderungen vorliegen. Die Robert Bosch Dritte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH und die Robert Bosch Original Equipment Italy S.r.l. sind jeweils unmittelbare 1 00%ige Tochtergesellschaften der Robert Bosch Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung deutschen Rechts, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 14000. Aus diesem Grund gibt es keine Minderheitsgesellschafter der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften im Sinne des § 1 22d Satz 2 Nr. 4 UmwG. Deshalb ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern nicht bekannt zu machen. Unter der Anschrift Robert Bosch Dritte Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Eschborner Landstraße 130-132, 60489 Frankfurt am Main, Deutschland, können im Übrigen kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden.
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