HRA 41141:Royal Reifen und Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG, Neu-Isenburg, Dornhofstraße 67-69, 63263 Neu-Isenburg.Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Royal Reifen und Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG, Neu-Isenburg, Dornhofstraße 67-69, 63263 Neu-Isenburg.Geschäftsanschrift: Dornhofstraße 67-69, 63263 Neu-Isenburg.
Royal Reifen und Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG, Neu-Isenburg, (Dornhofstraße 67-69, 63263 Neu-Isenburg).Eingetreten als Persönlich haftende Gesellschafterin: Royal Verwaltungs-GmbH, Neu-Isenburg (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 43497). Ausgeschieden als Persönlich haftende Gesellschafterin: Blaes Verwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 57486).
Jumboreifen GmbH & Co KG, Frankfurt am Main, (Dornhofstr. 67-69, 63263 Neu-Isenburg).Der Sitz ist nach Neu-Isenburg (jetzt Amtsgericht Offenbach am Main HRA 41141) verlegt.
Royal Reifen und Fahrzeugtechnik GmbH & Co KG, Neu-Isenburg, (Dornhofstraße 67-69, 63263 Neu-Isenburg).(Gegenstand: Einzel- und Großhandel mit Neu- und Gebrauchtreifen sowie die Durchführung von Reifen- und Autoservices). Kommanditgesellschaft. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftende Gesellschafterin: Blaes Verwaltungs-GmbH, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 57486), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 42848) nach Neu-Isenburg verlegt. Die Firma ist geändert (bisher: Jumboreifen GmbH & Co KG). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.06.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Szebedits & Gelbowicz OHG mit Sitz in Neu-Isenburg (Amtsgericht Offenbach am Main HRA 40982) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.