SAXONY SOLAR AG, Düsseldorf, Immermannstraße 10, 40210 Düsseldorf.Neuer Sitz (jetzt AG Chemnitz, HRB 25171): Zwickau.
AF Sialin AG, Düsseldorf, Schanzenstraße 94, 40549 Düsseldorf.Die Hauptversammlung vom 18.06.2009 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Ziff. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde die Satzung in den §§ 2 (Gegenstand), § 3 (Grundkapital, Aktien) und 4 (Vorstand - redaktionell) geändert und insgesamt neu gefasst. Neue Firma: SAXONY SOLAR AG. Geschäftsanschrift: Immermannstraße 10, 40210 Düsseldorf. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Herstellung, die Entwicklung, der Vertrieb von Solarmodulen, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Aktivitäten wie Planung, Realisierung und alle Dienstleistungen zu Solaranlagen und alle Aktivitäten zur Entwicklung, Vermarktung und Errichtung von Produktionsanlagen und Verfahrenstechnik. Nicht mehr Vorstand: Hartmann, Stefan, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Prof. Dr. Sadowski, Ulf, Zwickau, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 17.04.2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt 25.000,00 EUR, eingeteilt in bis zu 25.000 auf den Namen lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital).
AF Sialin AG, Düsseldorf, Schanzenstraße 94, 40549 Düsseldorf.Aktiengesellschaft. Satzung vom 16.02.2009. Geschäftsanschrift: Schanzenstraße 94, 40549 Düsseldorf. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, wird die Gesellschaft durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam oder durch ein Mitglied des Vorstands in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Gesellschaft allein. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder mehreren Vorstandsmitgliedern Alleinvertretungsbefugnis erteilen und / oder von den Beschränkungen des § 181 BGB 2. Alternative (Verbot der Mehrfachvertretung) befreien. Vorstand: Hartmann, Stefan, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: