HRB 136056 B: Blitz 07-771 GmbH, Berlin, Karl-Marx-Allee 3, Haus der Gesundheit, 10178 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsplans vom 11.11.2021, des Zustimmungsbeschlusses vom 14.02.2022 und der Verschmelzungsbescheinigung vom 08.03.2022 ist die ZB7 AG mit dem Sitz in Schaan / Fürstentum Liechtenstein, eingetragen im Handelsregister des Fürstentum Liechtenstein unter der Nummer FL - 0002.654.272-3 durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRB 136056 B: Blitz 07-771 GmbH, Berlin, Karl-Marx-Allee 3, Haus der Gesundheit, 10178 Berlin. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Die Gesellschaft hat einen Verschmelzungsplan bezügl. einer grenzüberschreitenden Verschmelzung nach §§ 122 a ff. UmwG eingereicht, der eingesehen werden kann: 1. Es wird gebeten, einen Hinweis gemäß 55 122d, 122a Abs. 2 i.V.m. 5 61 UmwG, 10 HGB bekannt zu machen, wonach der Entwurf des Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden ist. 2. An der Verschmelzung sind a) als übertragende Gesellschaft beteiligt, die ZB7 AG, eine Aktiengesellschaft nach liechtensteinischem Recht mit dem Sitz in Schaan/Fürstentum Liechtenstein b) als aufnehmende Gesellschaft die Blitz 07-771 GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit dem Sitz in Berlin/Deutschland. 3 a) Die übertragende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Fürstentum Liechtenstein unter der Nummer FL-0002.654.272-3 b) Die aufnehmende Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 136056 B. 4 a) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von MinderheitsgeselIschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es sich um die Verschmelzung der Muttergesellschaft auf ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft handelt, bei der außenstehende Minderheitsgesellschafter nicht vorhanden sind. b) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Blitz 07-771 GmbH ergeben sich aus 5 122a Abs. 2 UmwG i.V.m. 522 UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten deutschen Blitz 07-771 GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der deutschen Blitz 07-771 GmbH nach 5 125a Abs. 2 i.V.m. 5 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der deutschen Blitz O7-771 GmbH gemäß 5 122a Abs. 2 i.V.m. 5 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. 5 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, insoweit stellt schon der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit dar. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. DerAnspruch ist unmittelbar gegenüber der Blitz O7-771 GmbH unter deren Geschäftsanschrift Karl-Marx-Allee 3, Haus der Gesundheit, 10178 Berlin, geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zugrunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine lndividualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Blitz 07-771 GmbH gefordert werden muss. Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger eingeholt werden. c) Die Rechte der Gläubiger der übertragenden liechtensteinischen ZB7 AG ergeben sich aus Art. 351i FL-PGR. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten liechtensteinischen ZB7AG Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der liechtensteinischen ZB7 AG nach Art. 352h FL-PGR als bekannt gemacht gilt, melden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie nachweisen, dass durch die Fusion die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der liechtensteinischen ZB7 AG gemäß Art. 351i FLPGR auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Unter folgender Anschrift können Gläubiger und Minderheitsgesellschafter der ZB7 AG kostenlos vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung ihrer Rechte einholen: ZB7 AG, c/o LEGACON TREUHANDANSTALT, Landstraße 99, 9494 Schaan/Fürstentum Liechtenstein.