HRB 512473: SEMper PARatus Weimar GmbH, Weimar, Industriestraße 1, 99427 Weimar. Die Gesellschafterversammlung vom 25.05.2022 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Bestellt: Geschäftsführerin: Rommel, Annemarie Franziska, geb. Müller, Am Ettersberg OT Kleinobringen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Füssel, Susanna Annabell, geb. Müller, Am Ettersberg OT Kleinobringen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 512473: SEMper PARatus Weimar GmbH, Weimar, Industriestraße 1, 99427 Weimar. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.06.2016. Geschäftsanschrift: Industriestraße 1, 99427 Weimar. Gegenstand des Unternehmens: umfassende Pflege- und Hilfsleistungen im ambulanten, teilstationären und stationären Kranken-, Behinderten- und Seniorenpflegedienst, Intensivpflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Dienstleistungen sowie Nachsorge, Kurzzeitpflege und Rehabilitation. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführerin: Müller, Sylke, Kleinobringen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der SEMper PARatus OHG mit dem Sitz in Weimar (Amtsgericht Jena HRA 504077) aufgrund Umwandlungsbeschluss vom 14.06.2016. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.