Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
5 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Scholtes, Bernhard, Schmelz, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
26.06.2023
Suslov |
4 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Zielonka, Kevin, Langenburg, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Bestellt als
Geschäftsführer:
Beul, Moritz, Stromberg, * ‒.‒.‒‒
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Kaske, Siegfried, Crailsheim, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
01.02.2023
Bodenstein |
HRB 731394: SIBOV Logistik GmbH, Langenburg, Bahnweg 62, 74595 Langenburg. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Kaske, Siegfried, Crailsheim, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Scholtes, Bernhard, Schmelz, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 731394: SIBOV GmbH, Langenburg, Bahnweg 62, 74595 Langenburg. Die Gesellschafterversammlung vom 20.04.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr) und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: SIBOV Logistik GmbH. Gegenstand geändert; nun: Beratung, Planung und/oder Übernahme des Logistikmanagements für Unternehmen und die Erbringung von Logistikdienstleistungen in den Bereichen Beschaffung, operative Prozesse und Versand, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar fördernden Geschäfte und Maßnahmen. Insbesondere ist die Gesellschaft auch berechtigt, Unternehmens- bzw. Gesellschaftsbeteiligungen und sonstige Vermögenswerte, auch Immobilien, im In- und Ausland zu erwerben, zu halten und zu verwalten, sowie in Unternehmen die persönliche Haftung und Geschäftsführung zu übernehmen.
HRB 731394:SIBOV GmbH, Langenburg, Bahnweg 62, 74595 Langenburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.07.2014. Geschäftsanschrift: Bahnweg 62, 74595 Langenburg. Gegenstand: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb und das Halten und Verwalten von Beteiligungen und sonstigen Vermögenswerten, auch von Unternehmen und Gesellschaftsbeteiligungen im In- und Ausland, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung solcher Unternehmen. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kaske, Siegfried, Crailsheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Aktiengesellschaft "SIBOV AG", Langenburg (Amtsgericht Ulm HRB 728701) gemäß § 190 ff. UmwG. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.