HRB 738779:SWA Südwest-Abbruch GmbH, Ludwigsburg, Schorndorfer Straße 134, 71638 Ludwigsburg.Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Ludwigsburg, 2 IN 403/13-j) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HRB 738779:SWA Südwest-Abbruch GmbH, Ludwigsburg, Schorndorfer Straße 134, 71638 Ludwigsburg.Bestellt als Geschäftsführer: Jaouachi, Ammar Ibn, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ben Kraiem, Nizar, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒.
SWA Südwest-Abbruch GmbH, Ludwigsburg, Schorndorfer Straße 134, 71638 Ludwigsburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2011. Geschäftsanschrift: Schorndorfer Straße 134, 71638 Ludwigsburg. Gegenstand: Abbrucharbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Ben Kraiem, Nizar, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Ben Kraiem, Nizar, Ludwigsburg, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "SWA Südwest-Abbruch e.K.", Ludwigsburg (Amtsgericht Stuttgart HRA 723816) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 23.08.2011. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.