Sachsenkraft GmbH & Co. WKA Kirchberg 1 KG, Stuttgart (Kriegerstr. 3, 70191 Stuttgart). Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 11.08.2008 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Sachsenkraft GmbH & Co. WKA Kirchberg 1 KG, Stuttgart (Kriegerstr. 3, 70191 Stuttgart). Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 07.05.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 07.05.2008 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Sachsenkraft GmbH & Co. WKA Kirchberg 3 KG", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRA 12875) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.