HRB 705080: Scala Chemie GmbH, Bruchsal, Im Schollengarten 1 e, 76646 Bruchsal. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 705080: Scala Chemie GmbH, Bruchsal, Im Schollengarten 1 e, 76646 Bruchsal. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Karlsruhe, 50 IN 601/16) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Scala Chemie GmbH, Karlsdorf-Neuthard, Im Schollengarten 1 e, 76646 Bruchsal.Die Gesellschafterversammlung vom 07.09.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Bruchsal. Geschäftsanschrift: Im Schollengarten 1 e, 76646 Bruchsal.
Scala Chemie GmbH, Karlsdorf-Neuthard (Albert-Schweitzer-Straße 45, 76689 Karlsdorf-Neuthard). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.08.2008. Gegenstand: Der Betrieb von Anlagen zur Entsorgung von Ölabscheidern sowie der Vertrieb chemischer Produkte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Krauth, Oliver, Karlsdorf-Neuthard, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Krauth, Oliver, Karlsdorf-Neuthard, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Scala Chemie e.K. Inh. Oliver Krauth", Karlsdorf-Neuthard (Amtsgericht Mannheim HRA 701905) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 28.08.2008. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung der Ausgliederung im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers am 16.09.2008 wirksam geworden. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.