HRA 503777: Schaefer Grundstücksgesellschaft Kirchenstraße GmbH & Co. KG, Pforzheim, Kirchenstr. 38/40, 75172 Pforzheim. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 30.07.2019 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 503777: Schaefer Grundstücksgesellschaft Kirchenstraße GmbH & Co. KG, Pforzheim, Kirchenstr. 38/40, 75172 Pforzheim. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2019 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 20.07.2019 mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Schaefer Grundstücksgesellschaft GmbH & Co. KG", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRA 708438) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schaefer & Wunsch Grundstücksgesellschaft Kirchenstraße GmbH & Co. KG, Pforzheim, Kirchenstr. 38/40, 75172 Pforzheim.Firma geändert; nun: Schaefer Grundstücksgesellschaft Kirchenstraße GmbH & Co. KG.