HRA 11972: Schneider Automaten GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Köln, Rhöndorfer Straße 9, 50939 Köln. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 12.02.2016 im Wege des Formwechsels in die Automaten Schneider GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 87120) umgewandelt. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schneider Automaten GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Köln, Rhöndorfer Straße 9, 50939 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2010 mit der Walberer Automaten GmbH & Co. mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRA 5128) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Schneider Automaten GmbH & Co. Kommanditgesellschaft, Köln, (Kowallekstr. 12 - 14, 50677 Köln).Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2009 mit der ATW Automaten-Technik Winkels mit Sitz in Bodelshausen (Amtsgericht Stuttgart, HRB 380886) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.