HRB 725619: Seitz Normteile GmbH, Villingen-Schwenningen, La-Valette-Straße 10, 78052 Villingen-Schwenningen. Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Gesellschafterbeschlüsse) beschlossen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Radovic, Sasa, Villingen-Schwenningen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 725619: Seitz Normteile GmbH, Villingen-Schwenningen, La-Valette-Straße 10, 78052 Villingen-Schwenningen. Die Eintragung der Ausgliederung ist im Register der Niederlassung des übertragenden Rechtsträgers "Seitz Normteile e.K.", Talheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 720998) am 19.04.2022 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRB 725619: Seitz Normteile GmbH, Villingen-Schwenningen, La-Valette-Straße 10, 78052 Villingen-Schwenningen. Die Gesellschafterversammlung vom 24.03.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des Seitz, Oliver, Villingen-Schwenningen, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber der Firma "Seitz Normteile e.K.", Talheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 720998), um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. 26.000,00 EUR. Der Einzelkaufmann Seitz, Oliver, Villingen-Schwenningen, * ‒.‒.‒‒, hat als Inhaber der Firma "Seitz Normteile e.K.", Talheim (Amtsgericht Stuttgart HRA 720998), das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.03.2022 und des Versammlungsbeschlusses vom 24.03.2022 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.