HRB 6940: Stefan Kappelhoff GmbH, Horstmar, Ostendorf 42, 48612 Horstmar. Die Gesellschafterversammlung vom 13.04.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 12 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Planung von Gärten und Außenanlagen aller Art, die Herstellung von Gärten sowie Landschaftsbauarbeiten, die Durchführung von Straßen- und Tiefbauarbeiten, jegliche Erdarbeiten und der Abriss von Gebäuden.
HRB 6940: Stefan Kappelhoff GmbH, Horstmar, Ostendorf 42, 48612 Horstmar. Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2017 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Gartenplanung, der Handel mit Holzprodukten und Natursteinen, Import und Export, die Anlegung und Haltung von Baumschulens sowie die Durchführung von Straßen- und Tiefbauarbeiten. Bestellt als Geschäftsführer: Brandt, Thomas, Wettringen, * ‒.‒.‒‒.
Stefan Kappelhoff GmbH, Horstmar, Ostendorf 42, 48612 Horstmar. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2010 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstand beschlossen. Hinsichtlich des § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) wurde der Beschluss vom 30.08.2010 am 08.11.2010 ergänzt.
Stefan Kappelhoff GmbH, Horstmar, Ostendorf 42, 48612 Horstmar. Die Gartenplanung, der Handel mit Holzprodukten und Natursteinen, Import und Export, die Anlegung und Haltung von Baumschulen sowie die Durchführung von Straßen- und Tiefbauarbeiten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 30.08.2010 mit der Stefan Kappelhoff Verwaltungs GmbH mit Sitz in Horstmar (Amtsgericht Steinfurt HRB 7609) und der Kappelhoff Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Horstmar (Amtsgericht Steinfurt HRA 5380) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Stefan Kappelhoff GmbH, Horstmar, Ostendorf 42, 48612 Horstmar. Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen), und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR auf 35.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Stefan Kappelhoff Verwaltungs GmbH mit Sitz in Horstmar (Amtsgericht Steinfurt HRB 7609) und der Kappelhoff Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Horstmar (Amtsgericht Steinfurt HRA 5380) beschlossen.
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