Steuerberatungsgesellschaft HERRMANN HEUER HOFFMEISTER Partnerschaft, Grevenbroich (Montzstraße 22, 41515 Grevenbroich). Der Name der Partnerschaft ist geändert in: Steuerberatungsgesellschaft HEUER HOFFMEISTER REINHARDT Partnerschaft.
Steuerberatungsgesellschaft HERRMANN HEUER HOFFMEISTER Partnerschaft, Jüchen, (Montzstraße 22, 41515 Grevenbroich).Ausgeschieden als Partner: Herrmann, Heinz, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Grevenbroich, * ‒.‒.‒‒. Eingetreten als Partner: Reinhardt, Marcel, Steuerberater, Wassenberg, * ‒.‒.‒‒. Die Zweigniederlassung in Grevenbroich ist aufgehoben. Der Sitz der Partnerschaft ist von Jüchen nach Grevenbroich verlegt worden.
STUTTE HERRMANN HEUER HOFFMEISTER Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft, Jüchen, (Neusser Str. 110, 41363 Jüchen).Neuer Name: Steuerberatungsgesellschaft HERRMANN HEUER HOFFMEISTER Partnerschaft. Ausgeschieden: Partner: Stutte, Stefanie, geb. Neugebauer, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Jüchen, * ‒.‒.‒‒. Der Name der Partnerschaft ist geändert.
STUTTE HERRMANN HEUER HOFFMEISTER Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft, Jüchen (Neusser Str. 110, 41363 Jüchen). Nach Änderung des Namens der Zweigniederlassungen nunmehr: STUTTE HERRMANN HEUER HOFFMEISTER Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft, Grimma, Grimma (Amtsgericht Leipzig PR 29); STUTTE HERRMANN HEUER HOFFMEISTER Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft, Weißwasser, Weißwasser (Amtsgericht Dresden PR 46); STUTTE HERRMANN HEUER HOFFMEISTER Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft, Grevenbroich, Grevenbroich (Amtsgericht Essen PR 1519).
STUTTE HERRMANN HEUER HOFFMEISTER Partnerschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Jüchen (Neusser Str. 110, 41363 Jüchen).Der Name der Partnerschaft ist geändert. Neuer Name: STUTTE HERRMANN HEUER HOFFMEISTER Partnerschaft Steuerberatungsgesellschaft. Der Gegenstand der Partnerschaft ist geändert. Neuer Gegenstand: Gegenstand der Partnerschaft sind die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 33 i.V.m. 57 III StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten im Sinne von § 57 Abs4 Nr. 1 StBerG, wie z.B.Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Partnerschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muß ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung hat (§ 34 Abs. 2 StBerG).
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