System Elektronik Weuster GmbH, Haan (Thienhausener Str. 57, 42781 Haan). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden System Elektronik Weuster e.K. am 05.09.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
System Elektronik Weuster GmbH, Haan (Thienhausener Str. 57, 42781 Haan). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2007 mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Frank Weuster, Haan, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann mit Sitz in Haan weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam durch Eintragung in das Register des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.