Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Markowski, Detlef, Köln, * ‒.‒.‒‒
Bestellt zum
Geschäftsführer:
Furchheim, Christoph, Swisttal, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
30.07.2024
Ludwig |
HRB 15882: T-Mobile Newco Nr. 3 GmbH, Bonn, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn. Personendaten geändert: Geschäftsführer: Zitz, Roman, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 15882: T-Mobile Newco Nr. 3 GmbH, Bonn, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn. Der bislang mit der T-Mobile Global Holding Nr. 4 GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 12677) geschlossene Beherrschungsvertrag vom 15.12.2016 sowie der Ergebnisabführungsvertrag vom 15.12.2016 besteht nunmehr infolge Verschmelzung des bislang herrschenden Unternehmens mit Wirkung zum 08.08.2017 auf die Deutsche Telekom AG mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 6794) mit der Deutsche Telekom AG als herrschendem Unternehmen.
HRB 15882: T-Mobile Newco Nr. 3 GmbH, Bonn, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn. Mit der T-Mobilie Global Holding Nr. 4 GmbH mit dem Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 12677) als herrschendem Unternehmen ist am 15.12.2016 ein Beherrschungsvertrag sowie ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2016 hat diesen Verträgen zugestimmt.
HRB 15882: T-Mobile Newco Nr. 3 GmbH, Bonn, Landgrabenweg 151, 53227 Bonn. Der mit der Deutsche Telekom AG mit Sitz in Bonn (vormals T-Mobile International AG, Bonn, HRB 12276) (Amtsgericht Bonn HRB 6794) am 09.11.2007 abgeschlossene Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 01.12.2016 zum 31.12.2016 aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
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