HRA 200859: THI Holding GmbH & Co. KG, Hannover, Jägerstr. 16, 30167 Hannover. Änderung zur Geschäftsanschrift: Schiffgraben 13, 30159 Hannover.
HRA 200859: THI Holding GmbH & Co. KG, Hannover, Jägerstr. 16, 30167 Hannover. Einzelprokura: Levens, Birgit, Hannover, * ‒.‒.‒‒.
THI Holding GmbH & Co. KG, Hannover, Jägerstr. 16, 30167 Hannover. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: THI Holding Verwaltungs GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 202443).
THI Holding GmbH & Co. KG, Hannover, Jägerstr. 16, 30167 Hannover. Geschäftsanschrift: Jägerstr. 16, 30167 Hannover. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2011, 02.09.2011 und 19.09.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger der gleichenTage mit der THI Solarenergie GmbH mit Sitz in Müden (Amtsgericht Hildesheim HRB 201221) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
THI Holding GmbH & Co. KG, Hannover (Jägerstr. 16, 30167 Hannover). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2011 und 02.09.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2011 und 02.09.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2011 und 02.09.2011 mit der Fischer Consulting Verwaltungs-, Beratungs- und Beteiligungs GmbH mit Sitz in Müden (Amtsgericht Hildesheim HRB 200381) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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