HRB 30540: TIVOLO Systems GmbH, Leipzig, Neumarkt 14, 04109 Leipzig. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Liquidator: Dammann, Heike, Markkleeberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dammann, Rico, Leipzig, * ‒.‒.‒‒; Voltz, Tilo, Leipzig, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 30540:TIVOLO Systems GmbH, Leipzig, Neumarkt 14, 04109 Leipzig.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.07.2014. Geschäftsanschrift: Neumarkt 14, 04109 Leipzig. Gegenstand des Unternehmens: Beratung, Entwicklung, Implementierung und Training IT-basierter Unternehmenslösungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dammann, Rico, Leipzig, * ‒.‒.‒‒; Voltz, Tilo, Leipzig, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Verschmelzung der TIVOLO Systems UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 26221) und der TIVOLO Services UG (haftungsbeschränkt) mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 25911). Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.