VOKON Limited, Ravensburg, Kemmerlangerstraße 17, 88214 Ravensburg. Die Gesellschaft ist gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen. Das Gericht beabsichtigt, die Eintragung der Zweigniederlassung im deutschen Handelsregister wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung von Amts wegen nach § 395 FamFG als unzulässig zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf einen Monat ab Veröffentlichung bestimmt.
VOKON Limited, Ravensburg, Kemmerlangerstraße 17, 88214 Ravensburg. Das Gericht beabsichtigt, die Eintragung der Zweigniederlassung im deutschen Handelsregister wegen des Mangels einer wesentlichen Voraussetzung von Amts wegen nach § 395 FamFG als unzulässig zu löschen. Die Frist zur Geltendmachung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung ist auf einen Monat ab Veröffentlichung bestimmt.
VOKON Limited, Ravensburg (Kemmerlangerstraße 17, 88214 Ravensburg). Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht (Private limited company). Gesellschaftsvertrag vom 19.09.2007. Zweigniederlassung der "VOKON Limited" mit Sitz in Birmingham (Companies House of Cardiff Nr. 6379504). Gegenstand: Betrieb der Internet-Plattform SOLICARD (Rabatt- und Service-Kundenkarte), Vertrieb von Solarmodulen und Solarzellen sowie von Zement und Beratung von Unternehmen zur Herstellung von Wirtschaftskontakten nach China und in die Türkei einschließlich der Abhaltung diesbezüglicher Seminare. 100,00 GBP. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein director bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere directors bestellt, vertreten sie gemeinsam. director: Tauchert, Lutz, Ravensburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.