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c)
Gegenstand geändert, nun:
(1) Zweck der Genossenschaft ist die
wirtschaftliche Förderung und Betreuung
der Mitglieder.
(2) Gegenstand des Unternehmens ist
die Durchführung von banküblichen und
ergänzenden Geschäften, insbesondere
a)
1. die Pflege des Spargedankens, vor
allem durch Annahme von Spareinlagen;
2. die Annahme von sonstigen Einlagen;
b) die Gewährung von Krediten aller Art;
c) die Übernahme von Bürgschaften,
Garantien und sonstigen
Gewährleistungen sowie die
Durchführung von Treuhandgeschäften;
d) die Durchführung des
Zahlungsverkehrs;
e) die Durchführung des
Auslandsgeschäfts einschließlich des
An- und Verkaufs von Devisen und
Sorten;
f) die Vermögensberatung,
Vermögensvermittlung und
Vermögensverwaltung;
g) der Erwerb und die Veräußerung
sowie die Verwahrung und Verwaltung
von Wertpapieren und anderen
Vermögenswerten;
h) die Vermittlung oder der Verkauf von
Bausparverträgen, Versicherungen und
Reisen;
i) der Erwerb sowie gegebenenfalls die
Erschließung, die Bebauung, die
Belastung und Veräußerung von
Grundstücken und grundstücksgleichen
Rechten, die Vermietung, die
Energieerzeugung.
(3) Die Genossenschaft kann
Zweigniederlassungen errichten und sich
an Unternehmen beteiligen.
(4) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist
zugelassen. |
Nachschusspflicht geändert,
nun:
Die Nachschusspflicht der
Mitglieder ist ausgeschlossen. |
a)
Geändert, nun:
Der Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten. |
|
a)
Die Generalversammlung vom 20.06.2024 hat
eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und
Gegenstand), § 10 (Auseinandersetzung), §
15 (Vertretung), § 16 (Aufgaben und Pflichten
des Vorstands), § 19 (Willensbildung), § 22
(Aufgaben und Pflichten), § 23 (Gemeinsame
Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), §
24 (Zusammensetzung und Wahl des
Aufsichtsrats), § 25 (Konstituierung,
Beschlussfassung), § 27 (Frist und
Tagungsort), § 28 (Einberufung und
Tagesordnung), § 31
(Mehrheitserfordernisse), § 33
(Abstimmungen und Wahlen), § 35
(Versammlungsniederschrift), § 36a (Virtuelle
Versammlung, hybride Versammlung und
Versammlung im gestreckten Verfahren), §
36b (Schriftliche oder elektronische
Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur
als Präsenzveranstaltung durchgeführten
Generalversammlung), §36c (Teilnahme von
Aufsichtsratsmitgliedern an einer
Präsenzveranstaltung in Bild und Ton und
Übertragung der Generalversammlung in Bild
und Ton), § 37 (Geschäftsanteil und
Geschäftsguthaben),
§ 40 (Nachschusspflicht), § 42
(Jahresabschluss und Lagebericht) und § 46
(Bekanntmachungen) beschlossen. |
a)
06.11.2024
Cox
b)
Fall 24 |