Volksbank e.G., Verden, Stifthofstraße 2, 27283 Verden/Aller. Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Vertreterversammlung vom 03.05.2012 und der Vertreterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.05.2012 mit der Volksbank Grafschaft Hoya e.G. mit Sitz in Hoya (Amtsgericht Walsrode, GnR 20116) verschmolzen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Volksbank Grafschaft Hoya e.G. (künftig Volksbank Aller-Weser eG) am 26.06.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
27283 Verden
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Amtsgericht: Walsrode
Rechtsform: eG