Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
18 |
|
|
|
Nicht mehr Prokurist:
1. Baffy-Schättler, Jörg
14.
Rosbigalle, Nadin, * ‒.‒.‒‒, Mi-
chelsneukirchen
Einzelprokura
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte
als Vertreter Dritter abzuschließen |
|
a)
19.07.2023
Kämpf |
HRB 149578 B: W.O.M. World of Medicine GmbH, Berlin, Salzufer 8, 10587 Berlin. Geschäftsführer: 4. Denk, Florian, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Geschäftsführer: 5. Nastran, Gerald, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; Prokura: Nicht mehr Prokurist: 9. Nastran, Gerald; Nicht mehr Prokurist: 10. Zander, Olaf
HRB 149578 B: W.O.M. World of Medicine GmbH, Berlin, Salzufer 8, 10587 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Dr. Scholz, Clemens
HRB 149578 B: W.O.M. World of Medicine GmbH, Berlin, Salzufer 8, 10587 Berlin. Prokura: Nicht mehr Prokurist: 4. Lutz, Andreas; Nicht mehr Prokurist: 5. Schöffel, Barbara; 13. Köth, Yves, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
HRB 149578 B: W.O.M. World of Medicine GmbH, Berlin, Salzufer 8, 10587 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2020; 11.06.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 26.05.2020 und 11.06.2020 ist die W.O.M. WORLD OF MEDICINE Produktions-GmbH mit Sitz in Ludwigsstadt (Amtsgericht Coburg, HRB 5031) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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