Werkmeister GmbH, Wanfried (Eschweger Str. 10, 37281 Wanfried). Die Umwandlung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (Amtsgericht Eschwege, HRA 2584) am 30.10.2007 wirksam geworden.
Werkmeister GmbH, Wanfried (Eschweger Str. 10, 37281 Wanfried). Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.08.2007 im Wege des Formwechsels in die Werkmeister GmbH + Co. KG mit Sitz in Wanfried umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.