Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Inhaber, persönlich haftende
Gesellschafter, Geschäftsfüh-
rer, Vorstand, Vertretungsbe-
rechtigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
c)
Kommanditisten, Mitglieder |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
4 |
|
|
|
b)
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom
27.05.2024 und der Zustimmungsbeschlüsse vom sel-
ben Tage ist die Windkraft Neu Kosenow I, II & IV
GmbH, Berlin -übertragender Rechtsträger- (Amtsge-
richt Charlottenburg, HRB 124079 B) durch Übertra-
gung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwick-
lung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
c)
Änderung zu Nr. 2:
Heraufsetzung der Haftsumme
infolge Verschmelzung
EKZ Renewables (Deutschland) GmbH
380.000,00 EUR |
a)
11.09.2024
Wolschke |
HRA 55207 B: Firma / Name vormals: InvestInvent 4. Windpark GmbH & Co. KG, Berlin, Fritschestraße 27/28, Aufgang A/ 2. OG, 10585 Berlin. Firma: Geändert, nun: Windkraft Neu Kosenow III GmbH & Co. KG
HRA 55207 B: InvestInvent 4. Windpark GmbH & Co. KG, Berlin, Fritschestraße 27/28, Aufgang A/ 2. OG, 10585 Berlin. Persönlich haftender Gesellschafter: 2. EKZ Renewables Management GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 154763 B); Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 1. InvestInvent Energy GmbH
HRB 125815 B: Windkraft Neu Kosenow Drei GmbH, Berlin, Fritschestraße 27/28 Aufgang A/ 2. OG, 10585 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschafterversammlung vom 15.08.2018 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die InvestInvent 4. Windpark GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 55207 B ) beschlossen. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
HRA 55207 B: InvestInvent 4. Windpark GmbH & Co. KG, Berlin, Fritschestraße 27/28, Aufgang A/ 2. OG, 10585 Berlin (Unternehmensgegenstand: Die Erzeugung von regenerativem Strom durch den Betrieb von Windkraftanlagen.). Firma: InvestInvent 4. Windpark GmbH & Co. KG; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Fritschestraße 27/28, Aufgang A/ 2. OG, 10585 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. InvestInvent Energy GmbH, Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 75260); Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Windkraft Neu Kosenow Drei GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 125815 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 15.08.2018. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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