HRA 3811: Windpark Garlipp 1.-3. Betriebs GmbH & Co. KG, Oldenburg, Alexanderstraße 404 b, 26127 Oldenburg. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.03.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.03.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.03.2020 mit der UW Steinfeld Altmark GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg HRB 209036) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
01662 Meißen
Alexanderstr. 416 c, 26127 Oldenburg
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Amtsgericht: Dresden
Rechtsform: GmbH & Co. KG