HRA 9717: Windpark Ohrenbach GmbH & Co. KG, Bad Berleburg, Bahnhofstraße 3, 57319 Bad Berleburg. Von Amts wegen berichtigt: Die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten gemeinsam.
HRA 9717: Windpark Ohrenbach GmbH & Co. KG, Bad Berleburg, Bahnhofstraße 3, 57319 Bad Berleburg. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Eurowind Deutschland GmbH, Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 125940), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 9717: Windpark Ohrenbach GmbH & Co. KG, Bad Berleburg, Bahnhofstraße 3, 57319 Bad Berleburg. (Die Projektierung, die Errichtung, der Betrieb und die Veräußerung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien im Gebiet der Stadt Bad Berleburg.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 3, 57319 Bad Berleburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: WP Ohrenbach Verwaltungs GmbH, Bad Berleburg (Amtsgericht Siegen - HRB 12929), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Windpark Ohrenbach GmbH mit Sitz in Bad Berleburg (Amtsgericht Siegen - HRB 10626) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 24. September 2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.