HRB 726503: Wisst International Consulting GmbH, Appenweier, Alemannenstraße 53, 77767 Appenweier. Die Gesellschafterversammlung vom 23.05.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Das internationale Projektmanagement in den Bereichen Medizintechnik, Pharmaindustrie und Unternehmensberatung - Spezialisiert für den Transfer von Medizintechnikfirmen.
HRB 726503: Wisst International Consulting GmbH, Appenweier, Alemannenstraße 53, 77767 Appenweier. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.04.2022. Geschäftsanschrift: Alemannenstraße 53, 77767 Appenweier. Gegenstand: Die Tätigkeit als Sachverständige und Gutachter im Bereich Kraftfahrzeuge sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen und Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Wisst, Tobias, Appenweier, * ‒.‒.‒‒; Wisst, Jana Ann-Kathrin, geb. Müller, Appenweier, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "Wisst-International-Consulting OHG", Appenweier (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 706662) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.