HRA 6310: apikal Lüftungs- und Haustechnik GmbH & Co.KG, Wülknitz, Hauptstr. 12 A, 01609 Wülknitz OT Tiefenau. Einzelprokura: Thiele, Julia, Röderland, * ‒.‒.‒‒.
HRB 24739:apikal Verwaltungs GmbH, Wülknitz, Hauptstr. 12 A, 01609 Wülknitz OT Tiefenau.Die Gesellschafterversammlung vom 07.01.2014 hat die Änderung der §§ 4 (Stammkapital, Stammeinlagen), 6 (Vertretung der Gesellschaft), 7 (Dauer der Gesellschaft, Ermittlung des Abfindungsguthabens), 8 (Jahresabschluss), 9 (Einziehung von Geschäftsanteilen) sowie 11 (Abtretung und Verpfändung, Vorkaufsrecht) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
apikal Lüftungs- und Haustechnik GmbH & Co.KG, Gröditz, Gewerbering 9, 01609 Gröditz. Neuer Sitz: Wülknitz. Geschäftsanschrift: Hauptstr. 12 A, 01609 Wülknitz OT Tiefenau. Sitz geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: apikal Verwaltungs GmbH, Wülknitz (Amtsgericht Dresden HRB 24739), mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist verlegt nach Wülknitz.
apikal Verwaltungs GmbH, Gröditz, Gewerbering 9, 01609 Gröditz. Die Gesellschafterversammlung vom 04.10.2011 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neuer Sitz: Wülknitz. Geschäftsanschrift: Hauptstr. 12 A, 01609 Wülknitz OT Tiefenau.
apikal Lüftungs- und Haustechnik GmbH & Co.KG, Gröditz (Gewerbering 9, 01609 Gröditz). Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsvertrag vom 28.06.2006 sowie Beschluss der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag Teile des Vermögens des Einzelunternehmens apikal Lüftungs- und Haustechnik Jörg Rühle e.K. mit dem Sitz in Gröditz (Amtsgericht Dresden HRA 6261) übernommen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträgern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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