autark facility management GmbH, Groß-Zimmern, Otzbergring 91, 64846 Groß-Zimmern.Bestellt als Geschäftsführer: Petersen, Gerhard Hans, Groß-Zimmern, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Petersen, Christel Renate, Groß-Zimmern, * ‒.‒.‒‒.
autark facility management GmbH, Groß-Zimmern, Otzbergring 91, 64846 Groß-Zimmern.Die Ausgliederung ist mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers am 09.10.2009 wirksam geworden.
autark facility management GmbH, Groß-Zimmern, Otzbergring 91, 64846 Groß-Zimmern.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.09.2009. Geschäftsanschrift: Otzbergring 91, 64846 Groß-Zimmern. Gegenstand: Energie Controlling, Energiehandel, Betrieb von Energieerzeugungsanlagen und Energieverteilungsnetzen, Produktion und Handel von Nutzenergie (Wärme, Kälte, Licht, Transportenergie usw.) sowie Erbringung sonstiger energiewirtschaftlicher Leistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführerin: Petersen, Christel Renate, Groß-Zimmern, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von der Einzelkauffrau Christel Renate Petersen, Groß-Zimmern, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma autark facility management e.K. in Groß-Zimmern (Amtsgericht Darmstadt, HRA 83964) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 28.09.2009. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.